Orden und Auszeichnungen
Hier finden Sie eine Übersicht der Orden und Auszeichnungen, welche die Faschingsgesellschaft Lari-Fari zu vergeben hat.
Neben Auszeichnungen des Vereins erhalten aktive Mitglieder auch Auszeichnungen vom Bund Deutscher Karneval (BDK) sowie dessen Landesverband Ostbayern (LVO), dem wir angehören. Der LVO umfasst die Gebiete Niederbayern und Oberpfalz.
Verdienstorden des Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK)
Dies ist die höchste Auszeichnung, welche an Aktive verliehen wird. Der Verdienstorden des BDK wird in drei Stufen aufgelegt, die Verleihkriterien sind streng.
Ehrenzeichen des Landesverbandes (Steckkreuz)
Dies ist die höchste Auszeichnung, die der Landesverband Ostbayern vergibt. Sie kann nur an Mitglieder von Faschingsgesellschaften des Landesverbandes Ostbayern verliehen werden, welche bereits seit 8 Jahren im Besitz des Landesverbands-Ordens sind.
Jedes Vereinsmitglied darf verdiente Mitglieder für diese Auszeichnung vorschlagen. Pro Saison kann vom Verein nur einer dieser Orden beantragt werden. Die Überreichung darf nur durch ein Mitglied des Landesverbands-Präsidiums erfolgen. Vorschläge sind bitte an ein Vorstandsmitglied der FG Lari-Fari Diesenbach zu richten. Das Lari-Fari Präsidium entscheidet immer im August, an welche Mitglieder der Ehrenorden verliehen werden soll.
Ehrenorden des Landesverbands Ostbayern (LVO)
Dies ist dier zweithöchste Auszeichnung des Landesverbandes Ostbayern. Die Verleihung des Landesverbandsordens liegt im Ermessen des Vereins. Es sollten aber mindestens eine fünfjährige aktive Migliedschaft oder außerordentliche Leistungen zugrunde liegen.
Jedes Vereinsmitglied darf verdiente Mitglieder für diese Auszeichnung vorschlagen. Der Verein kann pro Saison maximal zwei Orden beantragen. Ausnahmen sind Vereinsjubiläen, bei denen in dritter Orden beantragt werden kann.
Vorschläge sind bitte bis Juli an ein Präsidiumsmitglied der FG Lari-Fari zu richten.
Oherrn-Orden
Der Oherrnorden ist eine Auszeichnung, welche die Faschingsgesellschaft Lari-Fari Diesenbach an Personen des öffentlichen Lebens verleiht, die sich in besonderem Maße um das heimatliche, fastnächtliche Brauchtum verdient gemacht haben. Die Auszeichnung wurde unter Präsident Jörg Gabes 2003 gestiftet und darf maximal einmal im Jahr verliehen werden.
Trageweise: An Halskette.Darf in jeder Faschingssession getragen werden.
Hall of Fame / Ehrentitel
Die Faschingsgesellschaft Lari-Fari Diesenbach kann per Präsidiumsbeschluß folgende Ehrentitel vergeben: Ehrensenator, Senator, Ehrenpräsident und Ehrenmitglied. Träger von Ehrentiteln sind beitragsfrei.
Die Verleihung von Ehrentiteln ist in der Satzung geregelt.
Ehrenpräsidenten
Thomas Weih (2002), Jörg Gabes (2009)
Ehrensenatoren
Rudi Wolf+ (1998), Johann Zelzner+ (2006), Richard Zaspel (2015)
Ehrenmitglieder
Siglinde Wolf (2004)
Gardeleistungsabzeichen des Landesverbands Ostbayern (LVO)
Das Gardeleistungsabzeichen gibt es für langjährige aktive Mitarbeit in einer Garde oder im Trainerstab. Es wird verliehen durch einen Vertreter des Landesverbandes Ostbayerischer Faschingsgesellschaften (in der Regel am 11.11.).
Das Leistungsabzeichen wird auf der Linken Brustseite des Gardekostüms getragen. Aktivitäten in anderen Vereinen können angerechnet werden, ebenso die Tätigkeit als Prinz oder Prinzessin.
Leistungsspange des Landesverbands Ostbayern (LVO)
Auszeichnung für langjährige aktive Mitarbeit im Faschingsverein (4 Stufen).
Die Leistungsspange wird auf der linken Jackenseite ca. 1cm über der Brusttasche getragen. Aktivitäten in anderen Vereinen können angerechnet werden, ebenso die Tätigkeit als Prinz oder Prinzessin.
Die goldene 11, 22 und 33
Für 11jähringe, 22jährige und 33jährige Mitgliedschaft in der FG Lari-Fari Diesenbach verleihen wir diese goldenen Abzeichen.
Der Orden wurde im Jahr 2003 anlässlich des 11jährigen Vereinsjubiläums gestiftet.
Trageweise: Linke Brustunterseite. Der Orden kann in jeder Session getragen werden.
Mottoorden (Saisonorden)
Seit 1993 wird jedes Jahr der Diesenbacher Faschingsorden verliehen (erstmalig unter Präsident Thomas Weih). Im Jahr 2000 wurde das Ordensmotiv erstmals mit dem Faschingsmotto geschmückt. Seitdem gibt es jedes Jahr den Mottoorden.
Trageweise des Ordens: Am Halsband. Darf nur in der jeweiligen Faschingssession getragen werden, muss aber bei Faschingsveranstaltungen getragen werden. Wird der Orden vergessen und der Träger erwischt, wird ein Standgericht abgehalten, bei dem über eine angemessene Strafe entschieden wird.